Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über TrackPro Produkte zwischen der KK030 GmbH und ihren Kunden, für Verbraucher und für Unternehmen. Passagen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Teil A regelt den Vertrag selbst, von der Bestellung bis zur Kündigung. Teil B enthält die gesetzlichen Verbraucherinformationen einschließlich Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular. Teil C enthält die Schlussbestimmungen.
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und die Nutzung der Produkte und Dienste der KK030 GmbH, die unter der Marke „TrackPro“ angeboten werden. Erfasst sind insbesondere der Onlineauftritt unter www.track-pro.de, der Shop unter shop.track-pro.de, weitere von TrackPro betriebene Vertriebskanäle, die TrackPro Apps für iOS und Android, das Webportal unter app.track-pro.de sowie das Zusatzmodul TrackPro Fleet.
1.2Vertragspartner des Nutzers ist die KK030 GmbH, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 224967 B.
1.3Nutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die TrackPro Produkte bestellt oder verwendet. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.4Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn TrackPro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Dies gilt auch dann, wenn TrackPro in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefert.
1.5TrackPro vertreibt Produkte unmittelbar oder über autorisierte Vertriebspartner. Erwirbt der Nutzer über einen Vertriebspartner, richtet sich der Kaufvertrag über die Hardware nach den Bedingungen des jeweiligen Partners. Zwischen dem Nutzer und TrackPro kommt in diesem Fall ein Vertrag über die Softwarenutzung und die damit verbundenen Dienste nach diesen AGB zustande.
1.6Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von TrackPro in Textform. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur, soweit TrackPro ein berechtigtes Interesse an der Zustimmung hat und dem Verbraucher kein schutzwürdiges Interesse an der Übertragung entgegensteht.
2.1Das TrackPro Fahrtenbuch ist eine Lösung zur automatisierten Aufzeichnung dienstlicher und privater Fahrten. Es besteht aus der TrackPro Software für Web und mobile Endgeräte sowie einer Hardwarekomponente, wahlweise dem TrackPro OBD-Stecker oder der fest verbauten TrackPro Box.
2.2Die Hardware wird von einem Drittanbieter hergestellt, Einzelheiten in § 4.6. Der OBD-Stecker wird in die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs gesteckt und enthält ein GPS-Modul sowie eine fest verbaute SIM-Karte. Die SIM-Karte darf ausschließlich im Rahmen des TrackPro Dienstes genutzt und nicht entnommen oder anderweitig verwendet werden. Die TrackPro Box wird an der Fahrzeugbatterie angeschlossen. Der Einbau ist nicht Bestandteil der Leistung von TrackPro.
2.3TrackPro Fleet ist ein optionales, kostenpflichtiges Zusatzmodul zur zentralen Verwaltung mehrerer Fahrzeuge. Es ist nicht automatisch Bestandteil des TrackPro Fahrtenbuchs und erfordert eine gesonderte Beauftragung. Zusätzliche Hardware ist dafür nicht erforderlich.
2.4Ortungs- und Sensorprodukte wie Barra GPS, Remora3, Manta Fusion, Barra Radar und EYE Sensor werden je nach Angebot als Kauf mit einmaligem Entgelt oder als Miete mit laufendem Entgelt überlassen. Welches Modell gilt, ergibt sich aus der Bestellung.
2.5Hinweis zur steuerlichen Anerkennung. Das TrackPro Fahrtenbuch ist technisch so ausgestaltet, dass es die Anforderungen der Finanzverwaltung an elektronische Fahrtenbücher erfüllt. Eine amtliche Zulassung oder Zertifizierung elektronischer Fahrtenbücher gibt es in Deutschland nicht. Die Anerkennung erfolgt stets im Einzelfall durch das jeweils zuständige Finanzamt. TrackPro schuldet die vertragsgemäße technische Umsetzung, kann jedoch keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Steuerliche Beratung ist nicht Gegenstand des Vertrags.
2.6TrackPro trifft keine Aussage über künftige Ankunftszeiten und erbringt keine Prognoseleistungen. Die Software zeigt die aktuelle Position sowie zurückliegende Fahrten und Standzeiten.
3.1Die Darstellung der Produkte im Shop und auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn TrackPro die Bestellung in Textform bestätigt oder die Leistung erbringt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern in ihr nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
3.2Der Vertragstext wird von TrackPro gespeichert und dem Nutzer zusammen mit diesen AGB in Textform übersandt. Vertragssprache ist Deutsch.
3.3Zur Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und TrackPro unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
3.4Der Nutzer hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Änderungen können im Nutzerkonto vorgenommen oder an info@track-pro.de gemeldet werden. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch als PDF an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Mehrkosten, die durch eine unrichtige oder nicht erreichbare Adresse entstehen, trägt der Nutzer.
Bei einem Einmalkauf, etwa dem Barra Tracker für 199 Euro, geht das Gerät in Ihr Eigentum über. Bei einem Miet- oder Bündelvertrag, etwa dem Fahrtenbuch mit OBD-Stecker, bleibt das Gerät Eigentum von TrackPro und muss am Ende zurück.
4.1Kaufmodell. Wird die Hardware gegen einmaliges Entgelt verkauft, geht das Eigentum mit vollständiger Zahlung auf den Nutzer über. Bis dahin bleibt die Ware Eigentum von TrackPro (Eigentumsvorbehalt). Eine Rückgabepflicht nach Vertragsende besteht nicht. Für die ordnungsgemäße Entsorgung des Geräts nach Ende der Nutzung ist der Nutzer als Eigentümer verantwortlich. Hinweise dazu finden sich im Impressum.
4.2Überlassungsmodell. Wird die Hardware im Rahmen eines laufenden Entgelts überlassen, bleibt sie Eigentum der KK030 GmbH. Der Nutzer erhält ein Besitzrecht für die Vertragsdauer. Er behandelt die Hardware sorgfältig und nimmt keine Eingriffe an Gerät oder Firmware vor.
4.3Rückgabe im Überlassungsmodell. Nach Vertragsende sendet der Nutzer die Hardware innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten an die KK030 GmbH, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, zurück. Der Nutzer trägt für eine ausreichende Verpackung Sorge. Eine eigenständige Entsorgung überlassener Geräte ist unzulässig, da sie im Eigentum der KK030 GmbH stehen.
4.4Wertersatz. Wird die Hardware nicht fristgerecht zurückgegeben oder ist sie bei Rückgabe verloren oder irreparabel beschädigt, schuldet der Nutzer Wertersatz in Höhe von 199 Euro netto je Gerät. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Gewöhnliche Abnutzung begründet keinen Wertersatz.
4.5TrackPro ist berechtigt, überlassene Hardware durch ein technisch gleichwertiges oder besseres Gerät zu ersetzen, wenn dies aus technischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Dem Nutzer entstehen dadurch keine Kosten.
4.6Hersteller der Geräte. Die von TrackPro angebotenen Geräte werden nicht von der KK030 GmbH hergestellt. Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und der Funkanlagenrichtlinie sind Dritte, insbesondere die UAB Teltonika Telematics, Saltoniškių g. 9B-1, LT-08105 Vilnius, Litauen. Welcher Hersteller für ein bestimmtes Gerät verantwortlich ist, ergibt sich aus der Kennzeichnung auf dem Gerät sowie aus der EU-Konformitätserklärung, die TrackPro auf Anfrage bereitstellt. Die KK030 GmbH bezieht die Geräte innerhalb der Europäischen Union und vertreibt sie als Händlerin in der Kennzeichnung des jeweiligen Herstellers. Eine Anbringung eigener Kennzeichen, die TrackPro als Hersteller ausweisen würde, erfolgt nicht.
4.7Konformität. Alle Geräte tragen die CE-Kennzeichnung. Die EU-Konformitätserklärungen des Herstellers stellt TrackPro auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
4.8Herstellergarantie. Für die Geräte besteht eine Garantie des Herstellers mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab Kaufdatum. Der genaue Inhalt und die Bedingungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Herstellers, die TrackPro auf Anfrage bereitstellt.
Diese Garantie besteht neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt diese nicht ein. Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber der KK030 GmbH als Verkäuferin bleiben unabhängig von der Garantie in vollem Umfang bestehen und werden durch sie nicht berührt, § 479 BGB.
4.9Abwicklung. Als Serviceleistung übernimmt TrackPro auf Wunsch die Abwicklung von Garantiefällen gegenüber dem Hersteller. Der Nutzer muss sich dafür nicht selbst an den Hersteller wenden. Für Mängelansprüche ist und bleibt die KK030 GmbH als Verkäuferin Ihr Ansprechpartner.
4.10Batterien und Verbrauchsmaterial. Ein Teil der Geräte wird mit auswechselbaren Batterien betrieben. Batterien sind Verbrauchsmaterial und nicht Bestandteil der laufenden Leistung. Nach Ende der Batterielebensdauer beschafft und wechselt der Nutzer die Batterien auf eigene Kosten und verwendet dabei ausschließlich den in der Produktdokumentation angegebenen Typ. Das altersbedingte Nachlassen der Batterieleistung ist kein Mangel. Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien enthält unser Impressum.
5.1Die Lieferung der Hardware erfolgt per Versand an die angegebene Lieferadresse. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit Übergabe der Ware über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister über.
5.2Ist ein Produkt vorübergehend nicht lieferbar, informiert TrackPro den Nutzer unverzüglich. Verzögert sich die Lieferung um mehr als 14 Tage gegenüber dem angegebenen Termin, kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
5.3Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen, § 377 HGB. Für Verbraucher gilt diese Untersuchungs- und Rügepflicht nicht.
6.1Es gelten die im Bestellprozess, im schriftlichen Angebot oder in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
6.2Preisnachlässe und Aktionspreise gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur für die erstmalige Mindestvertragslaufzeit.
6.3Entgelte sind im Voraus zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug erst ein, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde, § 286 Abs. 3 BGB.
6.4Beim SEPA-Lastschriftverfahren kündigt TrackPro die Abbuchung mindestens zwei Tage vorher unter Angabe von Betrag und Termin an. Der Nutzer sorgt für ausreichende Deckung. Kosten einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Nutzer, wobei ihm der Nachweis geringerer Kosten offensteht.
6.5Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann TrackPro nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist den Zugang zum Nutzerkonto sperren. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt. Die Verpflichtung von TrackPro zur Aufbewahrung bereits erzeugter Fahrtenbuchdaten bleibt während der Sperrung bestehen.
6.6Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Diese Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln.
7.1TrackPro ist berechtigt, die Entgelte für laufende Verträge frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, um Änderungen der Kosten für Personal, Mobilfunk, Hosting, Hardware und gesetzliche Abgaben auszugleichen. Kostensenkungen sind dabei in gleichem Umfang zu berücksichtigen. Die Anpassung darf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex im Vergleichszeitraum um höchstens fünf Prozentpunkte übersteigen.
7.2TrackPro teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Kündigungsrecht hin.
7.3Der Nutzer kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als angenommen. Übersteigt die Erhöhung acht Prozent, wird sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam.
8.1Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Bestellung oder dem individuellen Angebot. Sie beträgt höchstens 24 Monate.
8.2Für Verbraucher. Wird der Vertrag nicht bis zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, § 309 Nr. 9 BGB. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt einen Monat.
8.3Für Unternehmer. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate.
8.4Kündigungen bedürfen der Textform, etwa per E-Mail an info@track-pro.de oder per Brief. Verbraucher, die einen Vertrag über die Website geschlossen haben, können zusätzlich die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Fußbereich der Website nutzen, erreichbar unter www.track-pro.de/kuendigung, § 312k BGB. Über den Eingang der Kündigung, ihren Inhalt sowie den Zeitpunkt der Beendigung informiert TrackPro unverzüglich in Textform.
8.5Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für TrackPro insbesondere vor, wenn der Nutzer mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist, die Software missbräuchlich nutzt, gegen datenschutzrechtliche Pflichten verstößt oder vorsätzlich gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt. Vor einer außerordentlichen Kündigung ist eine Abmahnung mit angemessener Frist erforderlich, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
8.6Datenexport nach Vertragsende. Der Nutzer kann seine Fahrten- und Fahrzeugdaten bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren. Danach löscht TrackPro die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Wir sagen 99,5 Prozent Verfügbarkeit im Monat zu. Das sind rechnerisch höchstens 3 Stunden und 36 Minuten Ausfall pro Monat, angekündigte Wartung nicht mitgerechnet.
Fällt das Portal aus, gehen keine Fahrten verloren. Die Geräte speichern die Daten zwischen und übertragen sie nach. Und die Frist von sieben Tagen zur Kategorisierung verlängert sich um die Dauer der Störung.
9.1TrackPro stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5 Prozent im Monatsmittel bereit. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Die Berechnung erfolgt je Kalendermonat auf Grundlage der Gesamtzeit des Monats abzüglich der Zeiten nach Ziffer 9.2.
9.2Nicht als Ausfallzeit gelten:
9.3Wartungsarbeiten kündigt TrackPro mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Portal an und legt sie in nutzungsarme Zeiten, in der Regel zwischen 22 und 6 Uhr. Angekündigte Wartungsfenster überschreiten insgesamt acht Stunden je Kalendermonat nicht. Unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen darf TrackPro auch ohne Vorlauf durchführen und informiert den Nutzer unverzüglich.
9.4Ist die Software nicht erreichbar, zeichnen die Geräte weiter auf. Die zwischengespeicherten Daten werden nach Wiederherstellung der Verbindung automatisch übertragen. Ein Datenverlust tritt dadurch regelmäßig nicht ein.
9.5Verlängerung der Bearbeitungsfrist. Kann der Nutzer Fahrten wegen einer von TrackPro zu vertretenden Störung nicht innerhalb der Frist nach § 10.3 kontrollieren und kategorisieren, verlängert sich diese Frist um die Dauer der Störung. TrackPro weist den Nutzer nach Behebung auf die betroffenen Fahrten hin.
9.6Einschränkungen nach Ziffer 9.2 stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Nutzers unberührt.
9.7Support wird in deutscher Sprache per E-Mail an info@track-pro.de und telefonisch unter +49 30 83791420 zu den auf der Website angegebenen Zeiten geleistet.
10.1Der Nutzer prüft die Hardware unmittelbar nach Erhalt auf Funktionsfähigkeit im Zusammenspiel mit seinem Fahrzeug und meldet erkennbare Probleme unverzüglich.
10.2Der Einbau der Hardware erfolgt in eigener Verantwortung des Nutzers. Bei Unsicherheiten empfiehlt TrackPro die Installation durch eine Fachwerkstatt. Der Nutzer klärt eigenverantwortlich, ob der Einbau Auswirkungen auf Garantien des Fahrzeugherstellers hat.
10.3Fahrtenbuch. Der Nutzer kontrolliert, ergänzt und kategorisiert Fahrten innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem Tag der Fahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Bearbeitung technisch nicht mehr möglich, da die Finanzverwaltung eine zeitnahe Führung voraussetzt. Bei einer Störung der Software verlängert sich die Frist nach § 9.5. Der Nutzer erfasst den Kilometerstand mindestens zweimal jährlich über die Software.
10.4Datenschutzrechtliche Pflichten des Nutzers. Setzt der Nutzer TrackPro zur Ortung von Fahrzeugen ein, die von Beschäftigten oder Dritten geführt werden, ist er dafür allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
TrackPro stellt dem Nutzer hierfür Musterunterlagen unter www.track-pro.de/betriebsvereinbarung-gps-ortung zur Verfügung, insbesondere eine Muster-Betriebsvereinbarung und eine vorbereitete Fahrerinformation. Diese Unterlagen sind eine Hilfestellung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Nutzer.
Der Nutzer stellt TrackPro von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, soweit TrackPro die Verletzung nicht zu vertreten hat.
10.5Der Nutzer nimmt keine Eingriffe in Hardware oder Firmware vor, betreibt die Geräte ausschließlich mit der von TrackPro bereitgestellten Firmware und setzt die verbaute SIM-Karte nicht anderweitig ein.
11.1Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuer Hardware zwei Jahre ab Übergabe. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Übergabe. Für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
11.2Für digitale Produkte stellt TrackPro während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, §§ 327f, 475b BGB. Der Nutzer installiert bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Frist.
11.3Nicht als Mangel gilt das übliche Nachlassen der Batterieleistung sowie ein Ausfall, der auf der Verwendung eines nicht freigegebenen Batterietyps beruht. Tritt an überlassener Hardware ein Defekt auf, der nicht auf unsachgemäßem Gebrauch beruht, erhält der Nutzer kostenfrei Ersatz. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass das Gerät funktionsfähig ist oder der Defekt auf einem vom Nutzer zu vertretenden Umstand beruht, kann TrackPro die Prüf- und Versandkosten in Rechnung stellen, sofern der Nutzer vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.
12.1TrackPro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, haftet TrackPro der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.3Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.4Für den Verlust von Daten haftet TrackPro nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit TrackPro die Datensicherung vertraglich geschuldet hat.
12.5TrackPro haftet nicht für steuerliche Nachteile, die daraus entstehen, dass der Nutzer Fahrten nicht fristgerecht kategorisiert, Kilometerstände nicht erfasst oder das Fahrtenbuch aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen nicht ordnungsgemäß führt.
12.6Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TrackPro. Ansprüche nach der DSGVO bleiben unberührt.
12.7Wegen der Vielzahl von Fahrzeugmodellen kann TrackPro keine Kompatibilität mit jedem einzelnen Fahrzeug zusichern. Bekannte Einschränkungen teilt TrackPro vor Vertragsschluss mit. Die Hardware ist nach den geltenden Vorschriften zertifiziert und wirkt sich bei bestimmungsgemäßem Einbau nicht auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aus.
13.1Der Nutzer erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die TrackPro Software bestimmungsgemäß im eigenen Betrieb zu nutzen. Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder Überlassung an Dritte sind ohne Zustimmung von TrackPro unzulässig.
13.2Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung sind nur in den gesetzlich zwingend zugelassenen Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig.
14.1Soweit TrackPro personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, insbesondere Positions-, Fahrzeug- und Fahrtenbuchdaten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Nutzer ist für diese Daten Verantwortlicher.
14.2Für die Verarbeitung eigener Daten von TrackPro, etwa zur Vertragsabwicklung, gilt die Datenschutzerklärung unter www.track-pro.de/datenschutz.
14.3Zugang zu Produktdaten. TrackPro stellt dem Nutzer die durch die Nutzung der Geräte erzeugten Produkt- und zugehörigen Dienstdaten nach Art. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) zugänglich und ermöglicht auf Verlangen die Bereitstellung an einen vom Nutzer benannten Dritten. Der Export ist über das Portal in einem gängigen, maschinenlesbaren Format möglich.
14.4Nutzung durch TrackPro. TrackPro nutzt ohne Weiteres verfügbare nicht personenbezogene Produktdaten nur auf Grundlage dieser Vereinbarung und nur zu den hier genannten Zwecken, insbesondere zur Erbringung des Dienstes, zur Fehleranalyse, zur Wartung und zur Verbesserung der Geräte und der Software. Eine Nutzung zur Ableitung von Erkenntnissen über die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte oder die Produktionsmethoden des Nutzers erfolgt nicht. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigenen Zwecken erfolgt nicht.
14.5Wechsel des Anbieters. TrackPro unterstützt den Nutzer beim Wechsel zu einem anderen Anbieter nach Maßgabe der Art. 23 bis 31 Data Act, insbesondere durch Bereitstellung der exportierbaren Daten und durch Information über den Ablauf. Entgelte für den Wechselvorgang selbst werden nicht erhoben.
14.6Vorzeitige Beendigung. Kündigt der Nutzer den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne wichtigen Grund, bleibt seine Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Restlaufzeit unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TrackPro ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung laufzeitabhängig gewährter Rabatte besteht nur, soweit die Gesamtforderung dadurch die Summe der regulären Entgelte für die Restlaufzeit nicht übersteigt.
15.1TrackPro kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder erweiterte Funktionen erforderlich ist und der Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibt unberührt; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 7.
15.2Änderungen teilt TrackPro mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen hin. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; TrackPro kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten zulässigen Termin kündigen.
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Bei Verträgen, die ausschließlich Dienstleistungen oder digitale Produkte zum Gegenstand haben, beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
KK030 GmbH, Schlüterstraße 39, 10629 Berlinmittels einer eindeutigen Erklärung, etwa einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurükerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus räumt TrackPro Neukunden ein freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen ab Erhalt der Ware ein. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie beim gesetzlichen Widerrufsrecht. Dieses zusätzliche Recht ist eine vertragliche Zusage und schränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ein.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: KK030 GmbH, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, E-Mail: info@track-pro.de
Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir den von mir / uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2026 eingestellt. Die KK030 GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, § 36 VSBG.
C.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
C.2Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
C.3Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
KK030 GmbH, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin. Fassung 4.0, Stand 11.09.2026. Diese Fassung ersetzt die AGB mit Stand 27.01.2026.